1. Sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Rainer Fantur, MSc. Schuaterbergweg 34d, 6020 Innsbruck) unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Vertragsabschluss jeweils gültigen Fassung. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann als vereinbart, wenn diese durch den Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.
  2. Im Falle, dass ein oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind/werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht und ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden am nächsten kommt.
  3. Vor Auftragserteilung wird seitens des Auftragnehmers jeweils ein Angebot unterbreitet, welches Grundlage der Auftragsersteilung ist und  den Umfang der Beauftragung jeweils für den Einzelfall konkretisiert.
  4. Leistungen, welche über das angenommene Angebot hinaus durch den Auftragnehmer zu erbringen sind, benötigen eine gesonderte Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
  5. Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Informationen tätig und kann lediglich auf Grundlage der bereit gestellten Informationen/Tatsachen seine Tätigkeit entfalten; darüber hinaus gehende, dem Auftragnehmer nicht bekannte bzw. nicht bekannt gegebene Informationen/Tatsachen können das Ergebnis der Tätigkeit des Auftragnehmer verfälschen, wofür der Auftragnehmer keine Haftung übernimmt.
  6. Die Kosten für die Tätigkeit des Auftragnehmers werden im Einzelnen sowohl der Höhe nach als auch der Fälligkeit nach zwischen diesem und dem Auftraggeber vereinbart, wobei der Auftragnehmer berechtigt ist, Teilabrechnungen vorzunehmen. Barauslagen sind je nach Vereinbarung gesondert zu vergüten.
  7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur unbedingten und umfassenden Verschwiegenheit über alle im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Tatsachen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie endlich über alle Informationen, die er über Art, Betriebsumfang und Tätigkeit des Auftraggebers erhält. Der Auftragnehmer ist von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung lediglich gegenüber Dritten, deren er sich bei der Abwicklung des konkreten Auftrages bedient, sowie gegenüber Dritten, welche der Verschwiegenheit von Gesetzes verpflichtet sind, entbunden. Der Auftraggeber leistet Gewähr dafür, dass sämtliche Informationen, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes entsprechen.
  8. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform ebenso wie das Abgehen von diesem Formerfordernis; mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
  9. Es gelangt österreichisches Recht zur Anwendung; Erfüllungsort ist 6020 Innsbruck; für Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das sachlich zuständige Gericht in 6020 Innsbruck als vereinbart.